Extrazahlung zum Weihnachtsgeld Mitgliedervorteil sichern!

Bis zum 30. November können Leihbeschäftigte wieder den Mitgliederbonus zum Weihnachtsgeld beantragen.

Leiharbeit

21. Oktober 2025 21. Oktober 2025


Weihnachtsbonus für Leiharbeiter*innen: Anspruch prüfen und geltend machen

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür.  Leiharbeiter*innen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Sonderzahlung zum Jahresende. Der Weihnachtsbonus ist im Tarifvertrag geregelt und steht Beschäftigten zu, die mindestens sechs Monate im Unternehmen tätig sind.

Wie Du Deinen Anspruch geltend machen kannst erfährst du weiter unten.

 

 

Was gilt laut Tarifvertrag?

Beschäftigte, die nach den Tarifverträgen der DGB-Tarifgemeinschaft mit iGZ oder BAP arbeiten, erhalten eine Jahressonderzahlung. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem jeweiligen Entgeltbereich. In der Regel liegt der Betrag zwischen 150 und 300 Euro. 

Jetzt aktiv werden

Die Sonderzahlung ist kein Geschenk, sondern Teil des Tarifvertrags. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte den Bonus einfordern. Der fristgerechter Antrag muss beim Arbeitgeber zwischen 19. Oktober und 30. November 2025 eingereicht werden.

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung

Die IG Metall Eisenach hat Informationsbriefe an entsprechende Mitglieder versendet. Wer keinen Brief erhalten hat, sollte sich umgehend bei der IG Metall Eisenach melden, um die Unterlagen nachträglich zu bekommen und den Antrag fristgerecht stellen zu können.

Was tun bei Problemen?

Wer keine Zahlung erhält, sollte sich an den Betriebsrat oder die IG Metall wenden. Die Gewerkschaft unterstützt bei der Durchsetzung tariflicher Ansprüche.

Leiharbeit: So kommst Du an Deine Extrazahlung 

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