Tagesschulung für Betriebsräte
Betriebsänderungen nach §111 (BetrVG)

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat bei geplanten Betriebsänderungen rechtzeitig informieren und beraten. Ziel ist ein Interessenausgleich und ggf. ein Sozialplan, um Nachteile für Beschäftigte bei Stilllegung, Verlegung oder grundlegenden Änderungen abzumildern.

Frau mittleren Alters sitzt in einem Seminar

Veranstaltungszeit

22.09.2026, 09:30 - 22.09.2027, 16:30

Veranstaltungsort

Hotel am Burgholz

Am Burgholz 30

99891 Tabarz/Thür. Wald


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